Zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen hat die letzte Bundesregierung das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und im Bereich mHealth die „DiGAs“ eingeführt, ein Unikum, doch mit großen Chancen. Und was bedeutet dies für die „Hersteller“ der Apps? Welche Gesetze oder EU-Regularien sind zu berücksichtigen? Hierauf geht der Vortrag kurz ein.
Für die Digitalisierung im Gesundheitswesen in der Fläche spielt die Telemedizin (TM) eine zentrale Rolle. Dazu zählen auch die sog. eHeath-Apps, die mit dem Smartphone „Gesundheit“ bringen sollen. Zur TM zählen das eRezept, ePatientenakte, eMedikationsplan, Bereitstellung von Notfalldaten, ein TI-Messenger, KIM (Klinikinformationsmanagement-Systeme, eng. CIS) e.a.
Webinar: am 13. Juli 20220 um 10 Uhr.
Anmeldung: hier
Info: https://bitkom-akademie.de/live-online-seminar/digitalisierung-der-gesundheit
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