Die Gefährdungsbeurteilung (PGB Audit) hilft Stress zu vermeiden. Der Gesetzgeber verlangt ausdrücklich von jedem Arbeitgeber, der mindestens einen Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich beschäftigt, eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen. Mittlerweile gibt es zahllose Vorgehensweisen, die allerdings sehr oft nicht von den Aufsichtsbehörden nicht akzeptiert werden.
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